Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber

Stand: 26. Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Nexref GmbH, Gerichtsstraße 2, 65185 Wiesbaden (im Folgenden „Nexref“) als Betreiberin der Online Plattform Pflege.Nexref, abrufbar unter pflege.nexref.de (im Folgenden: „Plattform“) hinsichtlich der Zurverfügungstellung der Plattform durch Nexref und die Nutzung der Plattform durch Arbeitgeber i.S.v. Ziff. 1.2 (im Folgenden: „Arbeitgeber“, Nexref und Arbeitgeber im Folgenden gemeinsam: „Parteien“), sowie der in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen von Nexref.

1.2. Die Plattform richtet sich an Arbeitgeber, d.h. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die geeignete Arbeitskräfte für ihr Unternehmen suchen, sowie an natürliche Personen, die eine Arbeitsstelle suchen (im Folgenden „Bewerber“) und natürliche Personen, die andere natürliche Personen als potenzielle Arbeitnehmer für eine Arbeitsstelle empfehlen (im Folgenden „Empfehlungsgeber“).

2. Vertragsgegenstand

2.1. Bei der über den Webbrowser bereitgestellten Plattform und den in diesem Zusammenhang durch Nexref erbrachten Leistungen handelt es sich um einen digitalen Dienst, der bei der Vermittlung von Arbeitnehmern unterstützt. Arbeitgeber können den Dienst nutzen, um sich passende Bewerber als potenzielle Arbeitnehmer vorschlagen zu lassen. Dafür nutzt Nexref eine Kombination aus persönlichen Empfehlungen, telefonischen Interviews oder Gesprächen per Chat (in der Regel KI-basiert über sog. Voice- oder Chatbots) und digitalem Matching von Stellenangeboten und potenziellen Bewerbern.

2.2. Die Nutzung der Plattform und die Erstellung sowie der Zugriff auf das Benutzerkonto sind für den Arbeitgeber kostenlos. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber mit Nexref kostenpflichtige Dienstleistungen vereinbaren. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören dazu insbesondere:

a. Stufe 1:

die Veröffentlichung von Stellenbeschreibungen, das Matching von Bewerberprofilen auf die Stellenbeschreibung, die Durchführung von Erstgesprächen per Chat oder Telefon (in der Regel via KI-basiertem Chat- bzw. Voicebot) sowie die automatisierte Erstellung und Bereitstellung von anonymisierten Kurzprofilen von Bewerbern (siehe Ziff. 4.1.). Die Durchführung von Stufe 1 erfolgt im Regelfall binnen 4 Monaten nach Beauftragung.

b. Stufe 2:

Unterstützung bei der Koordination von Terminen zum Bewerbungsgespräch zwischen Arbeitgeber und Bewerbern (s. Ziff. 4.2.). Die Durchführung von Stufe 2 erfolgt im Regelfall binnen 4 Wochen nach Auswahl eines Bewerbenden für Stufe 2.

2.3. Nexref bemüht sich im Rahmen seiner Leistungserbringung um die Vermittlung möglichst geeigneter Bewerber an den Arbeitgeber, eine bestimmte Anzahl von Vorschlägen an Bewerbern oder eine erfolgreiche Vermittlung ist jedoch nicht geschuldet.

3. Vertragsschluss

3.1. Durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs durch den Arbeitgeber (Angebot) und Freischaltung des Benutzerkontos durch Nexref (Annahme) kommt ein kostenloser Nutzungsvertrag über die Plattform nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien zustande. Um das Benutzerkonto einzurichten und darauf zuzugreifen, muss der Arbeitgeber eine gültige E-Mail-Adresse und ggf. eine USt-IdNr. angeben. Er erhält dann per E-Mail einen Anmeldelink (sog. „Magic Link“). Durch Anklicken dieses Links erhält er Zugang zu seinem Benutzerkonto.

3.2. Der Vertrag über kostenpflichtige Leistungen nach Ziff. 2.2. kommt zustande, wenn der Arbeitgeber das durch Nexref übermittelte individuelle Angebot schriftlich (ausreichend ist die Übersendung des unterschriebenen Angebots per E-Mail) oder per Bestätigungsklick im Portal innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang bestätigt. Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Bestellbestätigung geht die Vereinbarung aus dem Angebot vor.

4. Kostenpflichtige Leistungen

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt für die kostenpflichtigen Leistungen Folgendes:

4.1. Stufe 1:

4.1.1. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Stellenbeschreibungen für offene Stellen in seinen Account hochzuladen und auf der Plattform zu veröffentlichen.

4.1.2. Mit registrierten Bewerbern, die per entsprechendem Klick oder Scan des QR-Codes Interesse an der Stellenbeschreibung zeigen, führt Nexref, in der Regel unter Einsatz eines KI-basierten Chat- oder Voicebots und unter Berücksichtigung der vom Arbeitgeber vorgegebenen besonders wichtigen Fragen, ein Erstgespräch durch. Die Antworten der Bewerber werden automatisiert als strukturiertes Profil zusammengefasst. Die Profilerstellung dient ausschließlich der strukturierten Erfassung von Bewerberangaben, eine automatisierte Bewertung oder Vorselektion der Bewerber findet nicht statt.

4.1.3. Nexref führt nach Maßgabe der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Stellenbeschreibung ein sog. Matching durch. Dabei werden die formalen Anforderungen durch Nexref mit den erstellten Profilen der registrierten Bewerber abgeglichen und geeignete Bewerbungen in einer Liste zusammengefasst. Diese Vorauswahl erfolgt nach Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters. Nexref schuldet keinen Vermittlungserfolg.

4.1.4. Profile von Bewerbungen, die den formalen Anforderungen der Stellenbeschreibung genügen (sog. Matches), werden dem Arbeitgeber in anonymisierter Form (im Folgenden: „Kurzprofil“) in seinem Account und per E-Mail zur Verfügung gestellt.

4.1.5. Der Arbeitgeber trifft aus den bereitgestellten Kurzprofilen eine eigenständige Auswahl und ist in diesem Zusammenhang selbst verantwortlich für die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und anderer anwendbarer gesetzlicher Vorgaben. Ziff. 7.5. gilt entsprechend. Der Arbeitgeber wird Nexref zudem rechtzeitig eine angemessene Auswahl an Terminen für mögliche Bewerbungsgespräche mitteilen.

4.2. Stufe 2:

4.2.1. Nach Mitteilung der ausgewählten Kurzprofile und Terminvorschläge bemüht sich Nexref umgehend um die Vermittlung der vereinbarten Anzahl von Terminen für ein persönliches Vorstellungsgespräch zwischen Arbeitgeber und Bewerber.

4.2.2. Nexref wird dem Arbeitgeber die nicht anonymisierten Profile der Bewerber rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor dem Vorstellungsgespräch ausschließlich im Benutzeraccount zur Verfügung stellen.

5. Pflichten des Arbeitgebers und Freistellung

5.1. Der Arbeitgeber sichert zu, dass die bei Erstellung seines Benutzerkontos verwendeten Daten (im Folgenden „Profildaten“) zutreffend und vollständig sind. Bei Änderungen müssen die Profildaten unverzüglich durch den Arbeitgeber aktualisiert werden.

5.2. Der Arbeitgeber ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit seines Kontos sowie des Magic Links verantwortlich und wird alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass der Zugang zu dem Benutzerkonto ausschließlich dem berechtigten Personenkreis vorbehalten bleibt. Handlungen, die im Rahmen des Benutzerkontos vorgenommen werden, hat sich der Arbeitgeber zurechnen zu lassen. Bei Anhaltspunkten dafür, dass ein Dritter Zugriff auf das Benutzerkonto hat oder dies wahrscheinlich ist, wird der Arbeitgeber Nexref sofort informieren.

5.3. Der Arbeitgeber wird Nexref bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere nach Stufe 1 und 2, nach besten Kräften unterstützen und insbesondere Rückfragen umgehend beantworten, Terminvorschläge für Bewerbungsgespräche zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden verbindlich bestätigen oder ablehnen sowie Nexref über vereinbarte, aber nicht stattgefundene Bewerbungsgespräche sofort informieren.

5.4. Der Arbeitgeber hat die Informationen und Inhalte der Stellenbeschreibung rechtzeitig, vollständig und im von Nexref geforderten Format über den Benutzeraccount zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber ist sich darüber bewusst, dass die von ihm bereitgestellten Informationen anderen Nutzern der Plattform (Empfehlenden und Bewerbern) angezeigt werden, zwingende Voraussetzung für die Erbringung der kostenpflichtigen Leistungen durch Nexref ist und insbesondere als Grundlage für die Vornahme des Matchings dienen. Platzierung, Positionierung und Größe von Stellenbeschreibungen bestimmt Nexref nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers sowie der jeweiligen technischen und gestalterischen Gegebenheiten der Plattform.

5.5. Der Arbeitgeber wird Nexref unverzüglich und wahrheitsgemäß über den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem der vermittelten Bewerber sowie darüber informieren, ob dieser nach Ablauf der Probezeit bestehen bleibt (Stufe 3).

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den im Angebot genannten Preisen. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Genannte Angebotspreise sind im Regelfall 30 Tage gültig.

6.2. Der Vergütungsanspruch der Stufen 1 und 2 entsteht mit Abruf der jeweiligen Leistungen durch den Arbeitgeber. Die Höhe der jeweiligen Vergütung bestimmt sich dabei für die jeweilige Stufe wie folgt:

6.2.1. Stufe 1:

Der Arbeitgeber leistet eine Vorauszahlung auf Basis der von ihm bei Nexref beauftragten Anzahl an Kurzprofilen. Stellt Nexref anschließend weniger Kurzprofile als beauftragt zur Verfügung, wird der Betrag anteilsmäßig für die nicht erhaltenen Kurzprofile erstattet. Die Erstattung erfolgt grundsätzlich durch Aufrechnung mit der nach Stufe 1 geschuldeten Vergütung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.

Berechnungsbeispiel: Werden von 15 vereinbarten Kurzprofilen nur 10 bereitgestellt, werden 1/3 des vereinbarten Preises erstattet.

6.2.2. Stufe 2:

anteilig entsprechend der Anzahl der koordinierten Termine für Vorstellungsgespräche zwischen dem Arbeitgeber und den vermittelten Bewerbern. Findet ein Termin nicht statt, weil er vorab durch den Bewerber abgesagt wird oder weil der Bewerber nicht erscheint, wird dieser bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Berechnungsbeispiel: Werden von 3 vorgesehenen Vorstellungsgesprächen nur 2 Termine erfolgreich vereinbart, wird 2/3 der entsprechenden Vergütung geschuldet. Erscheint der Bewerber zu einem der beiden Termine nicht, wird nur 1/3 der vereinbarten Vergütung geschuldet.

6.3. Stufe 3:

Der Vergütungsanspruch entsteht nur, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und einem Bewerber wirksam zustande kommt und die Tätigkeit von Nexref für den Abschluss des Arbeitsvertrags zumindest mitursächlich war. Eine Mitursächlichkeit wird vermutet, wenn der Arbeitsvertrag mit einem von Nexref vermittelten Bewerber geschlossen wird.

6.4. Wird der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem von Nexref vermittelten Bewerber während der Probezeit beendet, reduziert sich der vereinbarte Vergütungsanspruch für Stufe 3 wie folgt:

  • Beendigung 6 Monate bis 3 Monate vor Ablauf der Probezeit: 70 %;
  • Beendigung 3 Monate bis 1 Monat vor Ablauf der Probezeit: 35 %;
  • Beendigung 1 Monat bis 1 Tag vor Ablauf der Probezeit: 15 %.

6.5. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.

7. Nutzungsrechte, Rechtmäßigkeit von Inhalten und Freistellung

7.1. Nexref räumt dem Arbeitgeber ein einfaches, zeitlich und räumlich auf die Dauer und den Umfang der Nutzung beschränktes Recht ein, die Plattform vertragsgemäß zu nutzen. Die Plattform steht dem Arbeitgeber in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder unzulässige Offenlegungen der bereitgestellten Plattform vorzunehmen, zu veranlassen oder zu ermöglichen, soweit die relevanten Bestandteile nicht öffentlich verfügbar sind oder soweit dieses Vorgehen nicht nach §§ 69d, 69e UrhG erlaubt ist.

7.2. Der Arbeitgeber räumt Nexref das einfache, örtlich unbeschränkte, auf die Dauer dieses Vertrages befristete und auf die Nutzung und Verarbeitung zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten beschränkte Nutzungsrecht an den übermittelten Inhalten (Texte, Logos, Bilder) ein. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung auf der Plattform sowie zur technisch bedingten Bearbeitung (insbesondere Formatierung, Skalierung und Anpassung an die Darstellungsformate der Plattform).

7.3. Der Arbeitgeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere der Stellenbeschreibungen, alleine verantwortlich und sichert zu, dass sämtliche Inhalte nicht gegen geltendes Recht (z.B. Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die Entgelttransparenzrichtlinie oder sonstige gesetzliche Bestimmungen) oder die guten Sitten verstoßen und keine Rechte Dritter (z.B. Namens-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrechte) verletzen. Er sichert zudem zu, dass die in der Stellenbeschreibung enthaltenen Informationen wahrheitsgemäß sind. Für Inhalte, die gegen Satz 1 oder Satz 2 verstoßen (im Folgenden: „illegale Inhalte“), gilt Ziff. 13.3.

7.4. Nexref ist nicht zur Prüfung der vom Arbeitgeber bereitgestellten Inhalte verpflichtet. Bei Anhaltspunkten dafür, dass Inhalte rechtswidrig sind oder in sonstiger Weise gegen diese Vereinbarung verstoßen, ist Nexref zur vorübergehenden oder dauerhaften Entfernung der Inhalte berechtigt.

7.5. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Nexref, dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit den vom Arbeitgeber eingestellten Inhalten geltend gemacht werden, insbesondere wegen Verletzung von Schutzrechten (z. B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte), wettbewerbsrechtlicher Vorschriften (insb. UWG), des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), der Entgelttransparenzrichtlinie oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Nexref wird den Arbeitgeber unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren. Die Freistellung gilt nicht, soweit die Ansprüche auf dem Verschulden von Nexref beruhen. Im Übrigen gilt Ziff. 12 entsprechend.

7.6. Jede Person kann Nexref Hinweise auf möglicherweise illegale Inhalte per E-Mail an inhaltsmeldung@nexref.de übermitteln. Im Übrigen gilt Ziff. 13 zum Meldeverfahren. inhaltsmeldung@nexref.de

8. Unterauftragnehmer, KI-generierte Inhalte

8.1. Nexref ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Unterauftragnehmer einzusetzen, insbesondere Anbieter von Cloud-Infrastruktur und KI-Dienstleister.

8.2. Nexref bindet für seine Leistungen nach eigenem Ermessen unter anderem große Sprachmodelle (Large Language Models, im Folgenden: „LLMs“) dritter Anbieter ein, die mittels generativer künstlicher Intelligenz (im Folgenden: „KI“) per Chat oder telefonisch direkt mit dem Bewerber interagieren (sog. Chat- oder Voicebots) und Zusammenfassungen des Gesprächs (sog. Profile) erstellen. Die Funktionsweise dieser Technologien basiert auf der Analyse von Daten, um statistische Muster zu erkennen und darauf basierend Wahrscheinlichkeiten für passenden generativen Output zu berechnen. Eine Prüfung auf Richtigkeit oder Wahrheit der Ausgaben erfolgt nicht, da die generierten Inhalte auf erlernten Daten und Wahrscheinlichkeitsmodellen und den von den Bewerbern eingegebenen Inhalten beruhen. Den Parteien ist bei der Nutzung der entsprechenden Funktionen bewusst und sie sind sich darüber einig, dass der Output keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Fehlerfreiheit haben kann.

8.3. Nexref hat technische Vorkehrungen getroffen, um die Ausgabe von unpassenden, unvollständigen, unzulässigen und/oder unrichtigen Inhalten im generativen Output zu beschränken. Der Arbeitgeber erkennt jedoch an, dass auch diese Maßnahmen aufgrund der Funktionsweise der eingebundenen Technologien nicht zur Folge haben können, dass der generative Output stets und ausschließlich korrekte Informationen enthält.

9. Datenschutz

Die Parteien werden bei der Durchführung des Vertrages alle einschlägigen Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten beachten.

10. Support und Störungsbeseitigung

10.1. Nexref ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich auf Leistungen, auf die Nexref einen tatsächlichen Einfluss hat.

10.2. Die Verfügbarkeitszeiten der Plattform betragen 98,9 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten.

10.3. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

10.4. Geplante Wartungen führt Nexref nach Möglichkeit außerhalb der Kernnutzungszeiten durch und kündigt sie gegenüber dem Arbeitgeber mit einer Frist von mindestens zwei Werktagen an. Von dieser Frist kann bei zeitkritischen Wartungen abgewichen werden. Für Sicherheitsupdates gilt ausschließlich Ziff. 11.4. Ordnungsgemäß angekündigte Wartungszeiten gelten nicht als Nichtverfügbarkeit im Sinne von Ziff. 10.2.

10.5. Der Arbeitgeber wird Nexref technische Störungen, die den Betrieb der Plattform betreffen, unverzüglich unter Beschreibung des konkreten Fehlers in Textform melden. Soweit möglich, erforderlich und zumutbar, wirkt der Arbeitgeber an der Störungsbeseitigung unterstützend mit.

10.6. Nexref leistet gegenüber dem Arbeitgeber technischen Second-Level-Support für die Plattform. Der Support umfasst die Bearbeitung von Störungsmeldungen und technischen Anfragen, die der Arbeitgeber im Rahmen des First-Level-Supports nicht eigenständig lösen kann. Sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, erbringt Nexref keinen First-Level-Support, sondern beantwortet lediglich Fragen geschulter Beschäftigter des Arbeitgebers.

11. Updates

11.1. Nexref ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Plattform während der Vertragslaufzeit zu ändern, insbesondere um den Dienst dem technologischen Fortschritt anzupassen. Dabei bleibt es Nexref vorbehalten, die Plattform zu aktualisieren, um dem Arbeitgeber ein entsprechend optimiertes Leistungsangebot zu bieten, sofern die Leistungen weiterhin gemäß der Angebotsbestätigung erfüllt werden. Dies schließt auch die Hinzufügung neuer Funktionalitäten, die Änderung der Nutzungsoberfläche und Anpassungen im Backend mit ein.

11.2. Erfordert eine Aktualisierung eine vorübergehende Unterbrechung des Zugangs zur Plattform, kündigt Nexref dies dem Arbeitgeber mindestens fünf Werktage im Voraus in Textform an. Die Aktualisierung wird nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Arbeitgebers durchgeführt. Geplante Unterbrechungen nach diesem Absatz gelten nicht als Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit gemäß Ziff. 10.2.

11.3. Im Falle von Aktualisierungen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf ein Rollback auf eine vorherige Version der Software.

11.4. Nexref ist verpflichtet, Sicherheitsupdates, die zur Abwehr oder Beseitigung von Sicherheitslücken erforderlich sind, unverzüglich einzuspielen. Abweichend von Ziff. 11.2 bedürfen Sicherheitsupdates keiner vorherigen Ankündigung. Erfordert ein Sicherheitsupdate eine vorübergehende Unterbrechung des Zugangs zur Plattform, informiert Nexref den Arbeitgeber unverzüglich nach Durchführung in Textform. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheitsupdates zu dulden.

12. Haftung

12.1. Nexref haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Nexref bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen stammen, unbeschränkt.

12.2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nexref nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Arbeitgeber regelmäßig vertrauen darf (nachfolgend „Kardinalpflicht“). Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen von Nexref.

13. Meldeverfahren

13.1. Jeder Nutzer kann über eine E-Mail an inhaltsmeldung@nexref.de an Nexref melden, dass möglicherweise illegale Inhalte auf die Plattform eingestellt wurden. Um eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten, müssen Meldungen folgende Informationen enthalten: inhaltsmeldung@nexref.de

  • a. eine detaillierte Beschreibung des rechtswidrigen Inhalts;
  • b. den genauen elektronischen Speicherort des Inhalts (Link);
  • c. eine Erklärung, warum der Inhalt als illegal betrachtet wird;
  • d. Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse) der meldenden Person für eventuelle Rückfragen;
  • e. eine Erklärung darüber, dass die meldende Person in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

Unvollständige Meldungen können ggf. nicht oder nur verzögert bearbeitet werden.

13.2. Sofern die meldende Person elektronische Kontaktdaten angegeben hat, erhält sie von Nexref unverzüglich nach Eingang der Meldung eine Empfangsbestätigung. Nexref prüft die Meldung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv.

13.3. Stellt Nexref nach einer solchen Meldung oder auf sonstigem Wege fest, dass in die Plattform eingestellte Inhalte gegen Ziff. 7.3 verstoßen, ist Nexref berechtigt, den betreffenden Inhalt unverzüglich zu sperren oder zu entfernen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Nexref darüber hinaus den Zugang des Arbeitgebers zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Die Maßnahmen müssen im Verhältnis zur Schwere des Verstoßes angemessen sein.

13.4. Die Entscheidung sowie deren Begründung werden der meldenden Person und dem betroffenen Arbeitgeber durch Nexref unverzüglich mitgeteilt.

14. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

14.1. Nexref ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies nötig ist zur

  • a. Umsetzung von Änderungen des anwendbaren Rechts oder höchstrichterlicher Rechtsprechung,
  • b. Aufnahme neuer Leistungen oder Funktionalitäten in die Plattform, soweit diese die bestehende Leistungsstruktur nicht wesentlich verändern, bestehende Leistungen nicht einschränken und dem Arbeitgeber keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegen (insbesondere keine Änderung der Vergütung),
  • c. Klarstellung oder Konkretisierung der bestehenden Regelungen, soweit dies der Beseitigung von Auslegungszweifeln dient und der materielle Regelungsgehalt der betroffenen Bestimmung nicht zu Lasten des Arbeitgebers verändert wird.

14.2. Die Änderung oder Ergänzung wird dem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Die Ankündigung enthält die Unterrichtung über die geänderten Bedingungen und das Datum des Inkrafttretens der Änderung oder Ergänzung. Nexref wird in dieser Ankündigung einen Link mitteilen, unter dem die gesamte Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingesehen werden kann.

14.3. Nexref wird dem Arbeitgeber in der Ankündigung gem. Ziff. 14.2 eine angemessene, mindestens 30 Tage lange Frist einräumen, innerhalb der der Arbeitgeber gegenüber Nexref erklären kann, ob er die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Die Frist beginnt mit Zugang der Ankündigung gem. Ziff. 14.2.

14.4. Erklärt sich der Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist nach Ziff. 14.3, gilt das Schweigen als Annahme der geänderten Bedingungen. Auf diese Rechtsfolge wird Nexref den Arbeitgeber in der Ankündigung gem. Ziff. 14.2 gesondert hinweisen.

14.5. Widerspricht der Arbeitgeber der Änderung oder Ergänzung innerhalb der Frist nach Ziff. 14.3, gelten die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert fort. In diesem Fall sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht für einen Zeitraum von zwei Monaten ab Zugang des Widerspruchs bei Nexref. Über dieses Sonderkündigungsrecht wird der Arbeitgeber durch Nexref in der Ankündigung gem. Ziff. 14.2 gesondert hingewiesen.

14.6. Die vorstehenden Absätze gelten nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien.

15. Laufzeit und Kündigung

15.1. Der kostenlose Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Arbeitgeber kann den kostenlosen Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform oder durch Löschung seines Benutzerkontos über die dafür vorgesehene Funktion der Plattform kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang der Erklärung bzw. mit Abschluss des Löschvorgangs wirksam.

15.2. Nexref kann den kostenlosen Nutzungsvertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende in Textform kündigen.

15.3. Die Kündigung des kostenlosen Nutzungsvertrages durch eine Partei gilt zugleich als Kündigung sämtlicher zwischen den Parteien bestehender Verträge über kostenpflichtige Leistungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bestehen kostenpflichtige Leistungen mit laufender Mindestvertragslaufzeit, wird die Kündigung des Nutzungsvertrages erst mit Ablauf der längsten noch laufenden Mindestvertragslaufzeit wirksam, es sei denn, der Arbeitgeber erklärt ausdrücklich, auf die Restlaufzeit zu verzichten. Die Kündigung eines Vertrages über kostenpflichtige Leistungen allein lässt den kostenlosen Nutzungsvertrag unberührt.

15.4. Sofern im jeweiligen Angebot nicht anders geregelt, wird der Vertrag über kostenpflichtige Leistungen für die im Angebot vereinbarte Anzahl Stellen mit einer Laufzeit von einem (1) Jahr geschlossen. Spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Laufzeit unterbreitet Nexref dem Arbeitgeber ein Angebot zur Vertragsverlängerung, das die dann gültigen Konditionen ausweist. Nimmt der Arbeitgeber das Angebot nicht bis spätestens vier (4) Wochen vor Ablauf der Laufzeit in Textform an, endet der Vertrag mit Ablauf der Laufzeit. Die Pflicht zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen bleibt unberührt.

15.5. Während der jeweils vereinbarten Laufzeit ist, sofern nicht anders vereinbart, eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

15.6. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt sowohl für den kostenlosen Nutzungsvertrag als auch für Verträge über kostenpflichtige Leistungen unberührt.

15.7. Ziff. 13.3 bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Angebot bilden die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

16.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder nach Vertragsschluss werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Im Übrigen werden die Parteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.

16.3. Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.4. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

16.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Wiesbaden.