Nutzungsbedingungen für Empfehlende

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen der Nexref GmbH, Gerichtsstraße 2, 65185 Wiesbaden (im Folgenden „Nexref“) als Betreiberin der Online Plattform Pflege.Nexref, abrufbar unter https://pflege.nexref.de (im Folgenden: „Plattform“) hinsichtlich der Zurverfügungstellung der Plattform durch Nexref sowie des dazugehörigen Empfehlungssystems und die Nutzung der Plattform durch natürliche Personen, die i.S.v. Ziff. 1.2 andere natürliche Personen als potenzielle Arbeitnehmer empfehlen möchten (im Folgenden: „Empfehlende“, Nexref und Empfehlende im Folgenden gemeinsam: „Parteien“).

1.2. Die Plattform richtet sich an Empfehlende, die andere natürliche Personen über individualisierte Links, QR-Codes u.Ä. auf Stellenanzeigen auf der Plattform aufmerksam machen bzw. diese Personen als potenzielle Arbeitnehmer für eine Arbeitsstelle empfehlen möchten und unter den nachstehenden Bedingungen eine Vergütung dafür erhalten (im Folgenden „Empfehlungsprogramm“). Darüber hinaus richtet sich die Plattform an Bewerber, d.h. natürliche Personen, die als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB eine abhängige Beschäftigung bei einem geeigneten Arbeitgeber suchen sowie an Arbeitgeber, d.h. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die geeignete Arbeitskräfte für ihr Unternehmen suchen (im Folgenden: „Arbeitgeber“).

1.3. Die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen können in ihrer aktuellen Fassung jederzeit über das Portal Nexref: Nutzungsbedingungen aufgerufen, gespeichert und bei Bedarf ausgedruckt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1. Bei der über den Webbrowser bereitgestellten Plattform und der in diesem Zusammenhang durch Nexref erbrachten Leistungen handelt es sich um einen digitalen Dienst, der dem Empfehlenden die Teilnahme am bereitgestellten Empfehlungsprogramm im Zusammenhang mit der Vermittlung von Arbeitnehmern ermöglicht.

2.2. Nexref stellt dem Empfehlende über die Plattform ein digitales Empfehlungssystem zur Verfügung, das es dem Empfehlenden ermöglicht, natürliche Personen aus seinem persönlichen Umfeld (z.B. Nachbarn, ehemalige Kolleginnen und Kollegen, Bekannte) als potenzielle Arbeitnehmer für bei Nexref registrierte Arbeitgeber zu empfehlen. Die Leistungen von Nexref gegenüber dem Empfehlenden umfassen die kostenlose Bereitstellung der technischen Infrastruktur der Plattform zur Abgabe von Empfehlungen sowie die Auszahlung einer Empfehlungsprämie nach Maßgabe der Ziffer 7 dieser Nutzungsbedingungen.

2.3. Die Nutzung der Plattform durch den Empfehlenden ist unentgeltlich.

2.4. Im Rahmen des Empfehlungsprogramms stellt Nexref dem Empfehlenden angemessene technische Funktionen zur Erzeugung und Verwaltung individualisierter Empfehlungslinks oder ähnlicher Funktionalitäten bereit.

2.5. Im Rahmen des Empfehlungsprogramms kann Nexref den Empfehlenden nach seiner Einwilligung auf neue Stellen hinweisen.

2.6. Nexref schuldet weder die tatsächliche Vermittlung der empfohlenen Person noch den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen der empfohlenen Person und einem Arbeitgeber. Ein Anspruch auf Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses besteht nicht.

2.7. Durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs (Anklicken des Buttons „Ok“) durch den Empfehlende (Angebot) und Freischaltung des Benutzerkontos durch Nexref (Annahme) kommt ein kostenloser Nutzungsvertrag über die Plattform nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zwischen den Parteien zustande.

§ 3 Benutzerkonto

3.1. Um die kostenlosen Leistungen von Nexref nutzen zu können, muss der Empfehlende ein Benutzerkonto einrichten und muss dafür seinen Vor- und Nachnamen und eine gültige E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer angeben. Die Authentifizierung erfolgt über ein von Nexref bereitgestelltes Verfahren (derzeit Anmeldelink (sog. „Magic Link“) oder One-Time-Passwort (sog. „OTP“)). Durch Anklicken dieses Links oder Nutzung des One-Time-Passworts erhält er Zugang zu seinem Benutzerkonto. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es dem Nutzer möglich, ein dauerhaftes Passwort selbst zu definieren.

3.2. Der Empfehlende sichert zu, dass die bei Erstellung seines Benutzerkontos verwendeten Daten (im Folgenden „Profil-Daten“) zutreffend und vollständig sind. Insbesondere ist es untersagt, sich unter fremdem Namen auf dem Portal zu registrieren und persönliche Angaben Dritter zu verwenden. Auch das mehrfache Anlegen von Benutzerprofilen durch eine Person ist nicht erlaubt. Verstößt der Empfehlende gegen vorstehende Verbote, hat Nexref das Recht, den Empfehlende als Nutzer von dem Portal auszuschließen und alle dazugehörigen Benutzerprofile zu löschen.

3.3. Der Empfehlende ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit seines Kontos, Magic-Links, Passwort und für die Beschränkung des Zugangs zu seinem Computer oder seinem mobilen Gerät verantwortlich und wird alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass der Magic Link geheim gehalten und sicher aufbewahrt wird. Bei Anhaltspunkten dafür, dass der Magic Link unautorisiert genutzt wird oder dies wahrscheinlich ist, wird der Empfehlende Nexref sofort informieren.

3.4. Der Empfehlende kann sein Benutzerkonto jederzeit löschen, indem er im Profilbereich die Löschung des Benutzerkontos durch Klicken des Buttons „Profil löschen“ oder per E-Mail beantragt.

§ 4 Betrieb des Portals

4.1. Nexref ist um einen störungsfreien Betrieb des Portals bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die Nexref einen Einfluss hat.

4.2. Nexref ist es unbenommen, den Zugang zu dem Portal aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in seinem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

4.3. Nexref ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Unterauftragnehmer einzusetzen, insbesondere Anbieter von Cloud-Infrastruktur und KI-Dienstleister.

§ 5 Rechte und Pflichten des Empfehlendes, Freistellung

5.1. Es besteht keine Verpflichtung des Empfehlendes, Bewerber zu empfehlen und er schuldet keinen Vermittlungserfolg.

5.2. Der Empfehlende darf Empfehlungslinks oder sonstige Empfehlungen nur per individueller Nachricht an Personen versenden, die der Kontaktaufnahme zuvor zugestimmt haben oder zu denen eine persönliche Beziehung besteht, die eine solche Empfehlung erwarten lässt. Untersagt sind insbesondere unverlangte E-Mails, Direktnachrichten und Telefonanrufe an Personen ohne deren vorherige Einwilligung sowie jede Form automatisierter Massenverbreitung.

5.3. Der Empfehlende handelt gegenüber empfohlenen Personen weder als Vertreter von Nexref noch als Vertreter des jeweiligen Arbeitgebers. Der Empfehlende ist nicht berechtigt, im Namen von Nexref oder eines Arbeitgebers Erklärungen abzugeben, insbesondere keine Zusagen hinsichtlich der Einstellungschancen, der Arbeitsbedingungen oder der Vergütung einer ausgeschriebenen Stelle.

5.4. Der Empfehlende stellt Nexref von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus den vorstehenden Absätzen beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Nexref informiert den Empfehlende unverzüglich über die Inanspruchnahme.

5.5. Der Empfehlende darf ausschließlich Personen empfehlen, die nach seiner Kenntnis die in der jeweiligen Stellenanzeige ausdrücklich unter der Überschrift „Besonders wichtig für die Stelle/Anforderungen“ aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen.

5.6. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus den vorstehenden Absätzen ist Nexref berechtigt, den Empfehlende abzumahnen, sein Nutzerkonto vorübergehend zu sperren, fällige Vergütungsansprüche bis zur Klärung zurückzuhalten sowie bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Voraussetzungen für eine Prämie

6.1. Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf eine Prämienzahlung ist die Erreichung der folgenden aufeinander aufbauenden Stufen:

  • Stufe 1 (Bronzestufe): die empfohlene Person folgt der Empfehlung des Empfehlendes (z.B. indem sie den individualisierten Link/ QR-Code o.Ä. anklickt), nimmt an einem Vorauswahlgespräch mit Nexref teil und erfüllt die formalen Voraussetzungen einer Stellenbeschreibung (in der jeweiligen Stellenbeschreibung unter der Überschrift „Besonders wichtig für die Stelle/Anforderungen“ aufgeführt) auf der Plattform, sodass ihr Kurzprofil den potenziellen Arbeitgeber übermittelt werden kann.
  • Stufe 2 (Silberstufe): Der empfohlene Bewerber hat an einem Vorstellungsgespräch mit dem potenziellen Arbeitgeber der Stellenanzeige teilgenommen.
  • Stufe 3 (Goldstufe): Der empfohlene Bewerber hat mit dem Arbeitgeber der Stellenanzeige einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen und die Arbeitsstelle tatsächlich angetreten. Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruchs auf Prämienzahlung ist zudem, dass die empfohlene Person die wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung darin erteilt hat, dass Nexref ihre personenbezogenen Daten dafür verarbeiten darf, das Erreichen der Stufen 1 bis 3 gemäß den vorstehenden Vorgaben festzustellen und diese Einwilligung nicht zum Zeitpunkt des Eintritts der Stufen 1 bis 3 widerrufen hat. Ein späterer Widerruf der Einwilligung lässt bereits entstandene Ansprüche unberührt.

6.2. Der Empfehlende kann eine individualisierte Empfehlung in geeigneter Form (z.B. als Link oder QR-Code) generieren, indem er sich in sein Benutzerkonto einloggt und die Empfehlung über eine entsprechende Schaltfläche in der Stellenbeschreibung oder der Stellenübersicht generiert.

6.3. Der Empfehlende ist berechtigt, sich über seinen eigenen Empfehlungslink als Bewerber auf eine Stellenanzeige zu bewerben. Die Vergütungsansprüche nach Absatz 2 gelten in diesem Fall entsprechend.

6.4. Der Empfehlende kann auf eine Auszahlung der Vergütungsansprüche freiwillig verzichten, durch Nexref spenden lassen oder die Hälfte dieser mit der empfohlenen Person teilen.

§ 7 Höhe und Auszahlung der Prämie

7.1. Die Höhe der Prämie der jeweiligen Stufe richtet sich nach der konkreten Stellenanzeige und ist im Portal bei der jeweiligen Stellenanzeige ausgewiesen. Maßgeblich ist die im Zeitpunkt der Bewerbung über den Empfehlungslink ausgewiesene Vergütungshöhe.

7.2. Die Vergütung der Bronzestufe kann bargeldlos ausgezahlt oder bei der ersten Empfehlung in Form eines Gutscheins gewährt, der nach den in der Stellenbeschreibung genannten Bedingungen eingelöst werden kann.

7.3. Die Vergütung der Silber- und Goldstufe wird bargeldlos ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach Wahl des Empfehlendes auf ein von ihm benanntes Bankkonto (IBAN) oder auf ein von ihm angegebenes PayPal-Konto.

7.4. Voraussetzung der Auszahlung ist, dass der Empfehlende die für die jeweilige Auszahlungsart erforderlichen Daten vollständig und zutreffend im Portal hinterlegt hat. Nexref ist zur Auszahlung erst verpflichtet, wenn sämtliche erforderlichen Angaben vorliegen. Eine Verzinsung für den Zeitraum zwischen Entstehung des Vergütungsanspruchs und Vorliegen der vollständigen Auszahlungsdaten erfolgt nicht.

7.5. Der Empfehlende ist für die steuerliche Erfassung und Abführung etwaiger auf die Vergütung entfallender Steuern selbst verantwortlich.

§ 8 Meldeverfahren

8.1. Jeder Nutzer kann per E-Mail an inhaltsmeldung@nexref.de an Nexref melden, dass möglicherweise illegale Inhalte auf die Plattform eingestellt wurden. Um eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten, müssen Meldungen folgende Informationen enthalten:

  • a. eine detaillierte Beschreibung des rechtswidrigen Inhalts;
  • b. den genauen elektronischen Speicherort des Inhalts (Link);
  • c. eine Erklärung, warum der Inhalt als illegal betrachtet wird;
  • d. Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse) der meldenden Person für eventuelle Rückfragen;
  • e. eine Erklärung darüber, dass die meldende Person in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

Unvollständige Meldungen können ggf. nicht oder nur verzögert bearbeitet werden.

8.2. Sofern die meldende Person elektronische Kontaktdaten angegeben hat, erhält sie von Nexref unverzüglich nach Eingang der Meldung eine Empfangsbestätigung. Nexref prüft die Meldung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv.

8.3. Stellt Nexref nach einer solchen Meldung oder auf sonstigem Wege fest, dass in die Plattform eingestellte Inhalte illegal sind, ist Nexref berechtigt, den betreffenden Inhalt unverzüglich zu sperren oder zu entfernen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Nexref darüber hinaus den Zugang des Arbeitgebers zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Die Maßnahmen müssen im Verhältnis zur Schwere des Verstoßes angemessen sein.

8.4. Die Entscheidung sowie deren Begründung werden der meldenden Person und dem betroffenen Arbeitgeber durch Nexref unverzüglich mitgeteilt.

§ 9 Nutzungsrechte

Nexref räumt dem Empfehlende ein einfaches, zeitlich und räumlich auf die Dauer und den Umfang der Nutzung beschränktes Recht ein, die Plattform vertragsgemäß zu nutzen. Die Plattform steht dem Empfehlende in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Dem Empfehlende ist es untersagt, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder unzulässige Offenlegungen der bereitgestellten Plattform vorzunehmen, zu veranlassen oder zu ermöglichen, soweit die relevanten Bestandteile nicht öffentlich verfügbar sind, oder soweit dieses Vorgehen nicht nach §§ 69d, 69e UrhG erlaubt ist.

§ 10 Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten ist Nexref wichtig. Die Datenschutzrichtlinie von Nexref, die hier verfügbar ist, beschreibt, wie Daten erhoben, verwendet und geschützt werden.

§ 11 Aktualisierung und Änderung des Portals

11.1. Nexref stellt dem Empfehlende die Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit des Portals aufrechtzuerhalten. Nexref informiert den Empfehlende über verfügbare Aktualisierungen in Textform.

11.2. Über Ziff. 11.1 hinaus ist Nexref nicht verpflichtet, weitere Aktualisierungen oder Verbesserungen bereitzustellen. Erfolgen solche gleichwohl, geschieht dies freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht; ein Anspruch auf deren künftige Fortführung entsteht hieraus nicht.

11.3. Nexref ist berechtigt, Funktionen des Portals zu ändern, einzuschränken oder einzustellen, sofern hierfür ein triftiger Grund vorliegt, die Änderung nicht dazu führt, dass die wesentliche Vertragsgemäßheit des Portals insgesamt entfällt und dem Empfehlende keine Kosten entstehen. Ein triftiger Grund ist insbesondere die Anpassung an veränderte technische Rahmenbedingungen oder Systemumgebungen, die Einhaltung geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen, die Anpassung an eine wesentlich veränderte Nutzerbasis oder der Wegfall oder die wesentliche Veränderung von Drittanbieter-Diensten, auf die das Portal angewiesen ist. Nexref informiert den Empfehlende über das Portal in Textform über Art und Zeitpunkt der Änderung.

§ 12 Haftung

12.1. Nexref haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Nexref bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen stammen, unbeschränkt.

12.2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nexref nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Empfehlende regelmäßig vertrauen darf (nachfolgend „Kardinalpflicht“). Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen von Nexref.

§ 13 Änderung der Nutzungsbedingungen

13.1. Nexref ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der technischen Gegebenheiten oder der Marktbedingungen erforderlich ist. Das gilt nicht für die vertraglichen Hauptleistungspflichten, insb. dem Anspruch des Empfehlendes auf Vergütung.

13.2. Änderungen werden dem Empfehlende spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

13.3. Widerspricht der Empfehlende nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Nexref wird in der Mitteilung nach Ziff. 13.2 gesondert und hervorgehoben auf die Frist, die Rechtsfolge des Schweigens und das Widerspruchsrecht hinweisen.

13.4. Bei fristgemäßem Widerspruch wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

§ 14 Beendigung

14.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

14.2. Daneben und darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, unbenommen.

14.3. Auszahlungsansprüche auf Empfehlungsprämien, die entsprechend Ziff. 6 vor Wirksamwerden der Kündigung wirksam begründet worden sind, bleiben von der Kündigung unberührt. Sie entstehen und werden fällig nach Maßgabe von Ziff. 6, auch wenn die jeweilige Vergütungsvoraussetzung erst nach Vertragsende eintritt.

14.4. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zum Benutzerkonto gesperrt. Nexref löscht die Profildaten des Empfehlendes innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder die Abwicklung offener Vergütungsansprüche nach Absatz 3 eine längere Speicherung erfordern.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1. Diese Nutzungsbedingungen bilden die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

15.2. Die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen können in ihrer aktuellen Fassung jederzeit über das Portal Nexref: Nutzungsbedingungen aufgerufen, gespeichert und bei Bedarf ausgedruckt werden.

15.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.4. Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.5. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

15.6. Nexref nimmt nicht an alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu rechtlich auch nicht verpflichtet.

Nutzungsbedingungen für Bewerbende

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen der Nexref GmbH, Gerichtsstraße 2, 65185 Wiesbaden (im Folgenden „Nexref“) als Betreiberin der Online Plattform Pflege.Nexref, abrufbar unter https://pflege.nexref.de (im Folgenden: „Plattform“) hinsichtlich der Zurverfügungstellung der Plattform durch Nexref und die Nutzung der Plattform durch natürliche Personen, die i.S.v. Ziff. 1.2 Interesse am Abschluss eines Arbeitsverhältnisses als Arbeitnehmer haben (im Folgenden: „Bewerbende“, Nexref und Bewerbende im Folgenden gemeinsam: „Parteien“) sowie der in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen von Nexref.

1.2. Die Plattform richtet sich an Bewerbende, d.h. natürliche Personen, die als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB eine abhängige Beschäftigung bei einem geeigneten Arbeitgeber suchen sowie an Arbeitgeber, d.h. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die geeignete Arbeitskräfte für ihr Unternehmen suchen (im Folgenden: „Arbeitgeber“ ) und natürliche Personen, die andere natürliche Personen als potenzielle Arbeitnehmer für eine Arbeitsstelle empfehlen (im Folgenden „Empfehlungsgeber“ ).

1.3. Die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen können in ihrer aktuellen Fassung jederzeit über das Portal Nexref: Nutzungsbedingungen aufgerufen, gespeichert und bei Bedarf ausgedruckt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1. Bei der über den Webbrowser bereitgestellten Plattform und der in diesem Zusammenhang durch Nexref erbrachten Leistungen handelt es sich um einen digitalen Dienst, der bei der Vermittlung von Bewerbenden als Arbeitnehmer auf passende Stellenangebote von suchenden Arbeitgebern unterstützt. Bewerbende können den Dienst nutzen, um sich passende Stellenangebote vorschlagen zu lassen. Dafür nutzt Nexref eine Kombination aus persönlichen Empfehlungen, telefonischen Interviews oder Gesprächen per Chat (in der Regel KI-basiert über sog. Voice- oder Chatbots) und digitalem Matching von Stellenangeboten und potenziellen Bewerbenden nach Maßgabe von Ziff. 4. Nexref unterstützt zudem bei der Vereinbarung von persönlichen Vorstellungsgesprächen zwischen Bewerbende und potenziellem Arbeitgeber.

2.2. Nexref bemüht sich im Rahmen seiner Leistungserbringung um die Vermittlung möglichst passender Stellenangebote an Bewerbende, eine bestimmte Anzahl von Vorschlägen von Stellenangeboten oder eine erfolgreiche Vermittlung ist jedoch nicht geschuldet.

2.3. Die Nutzung der Plattform sowie die Inanspruchnahme der weiteren durch Nexref angebotenen Leistungen ist für Bewerbende kostenlos.

2.4. Durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs (Anklicken des Buttons „OK“) durch den Bewerbende (Angebot) und Freischaltung des Benutzerkontos durch Nexref (Annahme) kommt ein kostenloser Nutzungsvertrag über die Plattform nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zwischen den Parteien zustande.

§ 3 Benutzerkonto

3.1. Um die kostenlosen Leistungen von Nexref nutzen zu können, muss der Bewerbende ein Benutzerkonto einrichten und muss dafür eine gültige E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer sowie den bevorzugten Kommunikationsweg angeben. Er erhält anschließend per E-Mail, SMS oder WhatsApp einen Anmeldelink (sog. „Magic Link“ ) oder One-Time-Passwort (sog. „OTP“ ). Durch Anklicken dieses Links erhält er Zugang zu seinem Benutzerkonto. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es dem Nutzer möglich, ein dauerhaftes Passwort selbst zu definieren.

3.2. Der Bewerbende sichert zu, dass die bei Erstellung seines Benutzerkontos verwendeten Daten (im Folgenden „Profil-Daten“ ) zutreffend und vollständig sind. Insbesondere ist es untersagt, sich unter fremdem Namen auf dem Portal zu registrieren und persönliche Angaben Dritter zu verwenden. Auch das mehrfache Anlegen von Benutzerprofilen durch eine Person ist nicht erlaubt. Verstößt der Bewerbende gegen vorstehende Verbote, hat Nexref das Recht, den Bewerbenden als Nutzer von dem Portal auszuschließen und alle dazugehörigen Benutzerprofile zu löschen.

3.3. Der Bewerbende ist für die Sicherstellung der Vertraulichkeit seines Kontos, Magic-Links, Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zu seinem Computer oder seinem mobilen Gerät verantwortlich und wird alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass der Magic Link geheim gehalten und sicher aufbewahrt wird. Bei Anhaltspunkten dafür, dass der Magic Link unautorisiert genutzt wird oder dies wahrscheinlich ist, wird der Bewerbende Nexref sofort informieren.

3.4. Der Bewerbende kann sein Benutzerkonto jederzeit löschen, indem er im Profilbereich die Löschung des Benutzerkontos durch Klicken des Buttons „Profil löschen“ beantragt.

§ 4 Bewerbungsprozess

4.1. Der Bewerbende hat die Möglichkeit (z.B. über einen QR-Code) unter Nutzung eines digitalen Tools von Nexref (derzeit ein KI-basierter Chat- oder Voicebot) ein Erstgespräch u.a. zu seinen beruflichen Qualifikationen, beruflichen Vorerfahrungen, Rückfragen des Bewerbenden zur Stelle, Verfügbarkeit und Vorstellungen zu führen. Die Auswahl des digitalen Tools liegt im Ermessen von Nexref. Anhand der Angaben des Bewerbenden prüft Nexref, ob aktuelle Stellenangebote für den Bewerbende in Frage kommen bzw. ob der Bewerbende für ein bestimmtes Stellenangebot in Frage kommt (sog. Matching). Aus dem Erstgespräch erstellt Nexref eine automatisierte Zusammenfassung, die nach Prüfung durch den Bewerbenden im Falle eines Matchings als anonymisiertes Kurzprofil dem jeweiligen Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Die Profilerstellung dient der strukturierten Erfassung von Bewerbendenangaben, eine automatisierte Bewertung oder Vorselektion findet durch das digitale Tool nicht statt. Stimmen sowohl Bewerbende als auch Arbeitgeber dem zu, wird Nexref sich darum bemühen, zwischen den beiden einen zeitnahen Termin für ein persönliches Vorstellungsgespräch am Ort des Arbeitgebers zu organisieren. Kurz vor dem Termin wird Nexref dem Arbeitgeber das Bewerbendenprofil inkl. personenbezogener Daten zur Verfügung stellen.

4.2. Der Bewerbende hat weder Anspruch darauf, dass seine Bewerbung an bestimmte Arbeitgeber oder eine bestimmte Anzahl von Bewerbenden weitergeleitet wird, noch dass ein persönliches Vorstellungsgespräch zustande kommt. Sofern Nexref eine arbeitsrechtlich relevante Auswahl vornimmt, wird Nexref die Einhaltung der Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und sonstiger einschlägiger Gesetze sicherstellen und hat auch die Arbeitgeber entsprechend verpflichtet.

4.3. Der Bewerbende sichert zu, dass die im Zuge der Bewerbung gemachten Angaben zutreffend und vollständig sind. Insbesondere ist es untersagt, falsche Angaben über berufliche Qualifikationen zu machen oder einen Bewerbungsprozess ohne das ernsthafte Interesse an einer späteren Einstellung zu starten (sog. Scheinbewerbung). Verstößt der Bewerbende gegen vorstehende Verbote, hat Nexref das Recht, den Bewerbenden als Nutzer von dem Portal auszuschließen und alle dazugehörigen Benutzerprofile zu löschen.

§ 5 Betrieb des Portals

5.1. Nexref ist um einen störungsfreien Betrieb des Portals bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die Nexref einen Einfluss hat.

5.2. Nexref ist es unbenommen, den Zugang zu dem Portal aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in seinem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

§ 6 Unterauftragnehmer, KI-generierte Inhalte

6.1. Nexref ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Unterauftragnehmer einzusetzen, insbesondere Anbieter von Cloud-Infrastruktur und KI-Dienstleister.

6.2. Nexref bindet für seine Leistungen nach eigenem Ermessen unter anderem große Sprachmodelle (Large Language Models, im Folgenden: „LLMs“ ) dritter Anbieter ein, die mittels generativer künstlicher Intelligenz (im Folgenden: „KI“ ) telefonisch direkt mit dem Bewerbende interagieren (sog. Voicebots) und Zusammenfassungen des Gesprächs (sog. Profile) erstellen. Die Funktionsweise dieser Technologien basiert auf der Analyse von Daten, um statistische Muster zu erkennen und darauf basierend Wahrscheinlichkeiten für passenden generativen Output zu berechnen. Eine Prüfung auf Richtigkeit oder Wahrheit der Ausgaben erfolgt nicht, da die generierten Inhalte auf erlernten Daten und Wahrscheinlichkeitsmodellen und den von den Bewerbenden eingegebenen Inhalten beruhen. Den Parteien ist bei der Nutzung der entsprechenden Funktionen bewusst und sie sind sich darüber einig, dass der Output keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Fehlerfreiheit haben kann.

6.3. Nexref hat technische Vorkehrungen getroffen, um die Ausgabe von unpassenden, unvollständigen, unzulässigen und/oder unrichtigen Inhalten im generativen Output zu beschränken. Der Bewerbende erkennt jedoch an, dass auch diese Maßnahmen aufgrund der Funktionsweise der eingebundenen Technologien nicht zur Folge haben können, dass der generative Output stets und ausschließlich korrekte Informationen enthält.

§ 7 Nutzungsrechte

7.1. Nexref räumt dem Bewerbende ein einfaches, zeitlich und räumlich auf die Dauer und den Umfang der Nutzung beschränktes Recht ein, die Plattform vertragsgemäß zu nutzen. Die Plattform steht dem Bewerbende in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Dem Bewerbende ist es untersagt, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder unzulässige Offenlegungen der bereitgestellten Plattform vorzunehmen, zu veranlassen oder zu ermöglichen, soweit die relevanten Bestandteile nicht öffentlich verfügbar sind, oder soweit dieses Vorgehen nicht nach §§ 69d, 69e UrhG erlaubt ist.

7.2. Der Bewerbende räumt Nexref ein auf die Vertragslaufzeit befristetes, nicht-ausschließliches Recht ein, Inhalte, die er auf dem Portal eingibt, via Telefonbot und Chatbot zur Verfügung stellt oder hochlädt, ausschließlich zum Zweck der vertragsgemäßen Leistungserbringung zu verarbeiten, zu speichern und – soweit zur Leistungserbringung erforderlich – an die eingebundenen Dritt-KI-Dienste zu übermitteln. Mit Beendigung des Vertrages erlischt dieses Recht.

§ 8 Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten ist Nexref wichtig. Die Datenschutzinformation von Nexref, die hier verfügbar ist, beschreibt, wie Daten der Bewerbende von Nexref verarbeitet werden und welche Rechte dem Bewerbende hinsichtlich der Datenverarbeitung zustehen.

§ 9 Aktualisierung und Änderung des Portals

9.1. Nexref stellt dem Bewerbende Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Plattform erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen. Nexref informiert den Bewerbende über bereitgestellte Aktualisierungen.

9.2. Stellt Nexref darüber hinaus freiwillig Aktualisierungen oder Verbesserungen bereit, geschieht dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Anspruch auf künftige Fortführung solcher Maßnahmen entsteht hieraus nicht.

9.3. Nexref wird den Bewerbende über wesentliche Änderungen oder die Einstellung des Portals mit angemessener Frist in Textform informieren.

§ 10 Haftung

10.1. Nexref haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Nexref bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen stammen, unbeschränkt.

10.2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nexref nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Bewerbende regelmäßig vertrauen darf (nachfolgend „Kardinalpflicht“). Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen von Nexref.

§ 11 Illegale Inhalte und Meldeverfahren

11.1. Die jeweiligen Arbeitgeber sind für die Rechtmäßigkeit der von ihnen bereitgestellten Inhalte, insbesondere der Stellenbeschreibungen alleine verantwortlich und haben Nexref zugesichert, dass sämtliche Inhalte nicht gegen geltendes Recht (z.B. Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes, die Entgelttransparenzrichtlinie oder sonstige gesetzliche Bestimmungen) oder die guten Sitten verstoßen und keine Rechte Dritter (z.B. Namens-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrechte) verletzen. Nexref ist nicht zur Prüfung der vom Arbeitgeber bereitgestellten Inhalte verpflichtet.

11.2. Jeder Nutzer kann per E-Mail an inhaltsmeldung@nexref.de an Nexref melden, dass möglicherweise illegale Inhalte gem. Abs. 1 auf der Plattform eingestellt wurden. Um eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten, müssen Meldungen folgende Informationen enthalten:

  • a. eine detaillierte Beschreibung des rechtswidrigen Inhalts;
  • b. den genauen elektronischen Speicherort des Inhalts (Link);
  • c. eine Erklärung, warum der Inhalt als illegal betrachtet wird;
  • d. Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse) der meldenden Person für eventuelle Rückfragen;
  • e. eine Erklärung darüber, dass die meldende Person in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

Unvollständige Meldungen können ggf. nicht oder nur verzögert bearbeitet werden.

11.3. Sofern die meldende Person elektronische Kontaktdaten angegeben hat, erhält sie von Nexref unverzüglich nach Eingang der Meldung eine Empfangsbestätigung. Nexref prüft die Meldung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv.

11.4. Stellt Nexref nach einer solchen Meldung oder auf sonstigem Wege fest, dass es sich bei in die Plattform eingestellten Inhalten um illegale Inhalte gem. Abs. 1 handelt, ist Nexref berechtigt, den betreffenden Inhalt unverzüglich zu sperren oder zu entfernen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann Nexref darüber hinaus den Zugang des Nutzers zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Die Maßnahmen müssen im Verhältnis zur Schwere des Verstoßes angemessen sein.

11.5. Die Entscheidung sowie deren Begründung werden der meldenden Person und dem betroffenen Arbeitgeber durch Nexref unverzüglich mitgeteilt.

§ 12 Änderung der Nutzungsbedingungen

12.1. Nexref ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft, auch innerhalb bestehender Vertragsverhältnisse, zu ändern oder zu ergänzen. Dies gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien, insbesondere bleiben die Leistungen von Nexref für den Bewerbende unentgeltlich.

12.2. Die Änderung oder Ergänzung wird dem Bewerbende spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.

12.3. Erklärt sich der Bewerbende nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe, gilt das Schweigen als Annahme der geänderten Bedingungen. Auf diese Rechtsfolge wird Nexref den Bewerbende in der Ankündigung gem. Ziff. 12.2 gesondert hinweisen.

§ 13 Beendigung

13.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

13.2. Daneben und darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, unbenommen.

13.3. Mit Beendigung des Vertrags wird der Zugang des Bewerbenden zum Benutzerkonto deaktiviert. Nexref löscht die Profildaten und die vom Bewerbende eingestellten Inhalte innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Beendigung, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO entgegensteht. Über eine etwaige fortbestehende Speicherung und deren Rechtsgrundlage informiert Nexref den Bewerbende auf Anfrage.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1. Diese Nutzungsbedingungen bilden die abschließende Vereinbarung zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.2. Die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen können in ihrer aktuellen Fassung jederzeit über das Portal Nexref: Nutzungsbedingungen aufgerufen, gespeichert und bei Bedarf ausgedruckt werden.

14.3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.4. Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.5. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

14.6. Nexref nimmt nicht an alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu rechtlich auch nicht verpflichtet.

Stand: 30.8.2026